Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: November 2026
Teil A: Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen von CoStrategen · Marcel Schröder, Oelsaer Str. 10A, 02708 Löbau (im Folgenden „wir“): Beratung, Workshops, Softwareentwicklung, Betrieb von Software und Fotografie.
(2) Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
(3) Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten diese Bedingungen auch für alle künftigen Aufträge desselben Auftraggebers.
(4) Es gelten ausschließlich diese Bedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen. Das gilt auch, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen leisten.
(5) Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag gehen diesen Bedingungen vor. Das gilt insbesondere für Umfang und Reichweite eingeräumter Nutzungsrechte, Vergütungsmodelle und Aufbewahrungsfristen. Innerhalb dieser Bedingungen geht bei einem Widerspruch der besondere Teil (B oder C) dem Teil A vor.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und gelten 30 Tage ab Angebotsdatum, sofern das Angebot nichts anderes nennt.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textform annimmt (E-Mail genügt), wenn wir einen Auftrag in Textform bestätigen oder wenn wir mit der Leistung auf Wunsch des Auftraggebers beginnen.
(3) Den Umfang der Leistung bestimmen das Angebot und die darin genannten Anlagen.
§ 3 Änderungen am Leistungsumfang
(1) Wünscht der Auftraggeber Änderungen oder Ergänzungen, prüfen wir sie und teilen mit, wie sie sich auf Aufwand, Vergütung und Termine auswirken. Wir setzen sie um, sobald beide Seiten sie in Textform vereinbart haben.
(2) Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Ausführung Änderungen, trägt er die dadurch entstehenden Mehrkosten. Der Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Arbeiten bleibt bestehen.
§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt rechtzeitig und vollständig bereit, was wir für die Leistung brauchen: Informationen, Unterlagen, Zugänge, Inhalte, Freigaben und eine Ansprechperson mit Entscheidungsbefugnis.
(2) Für Inhalte, die der Auftraggeber liefert (Texte, Bilder, Daten, Rechtstexte), trägt er die Verantwortung. Er stellt sicher, dass er sie nutzen darf und dass sie keine Rechte Dritter verletzen.
(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder verspätet nach, verschieben sich die betroffenen Termine angemessen. Dadurch entstehender Mehraufwand wird nach Aufwand vergütet.
§ 5 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung erfolgt als Stundensatz, Tagessatz oder Pauschale gemäß Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Soweit nach Aufwand abgerechnet wird, ist das Angebot der Rahmen. Zeichnet sich eine Überschreitung des Angebotswerts um mehr als 10 Prozent ab, informieren wir den Auftraggeber, bevor die zusätzlichen Stunden anfallen. Mehraufwand darüber hinaus bedarf der Freigabe des Auftraggebers. Geringerer Aufwand wird geringer abgerechnet. Auf Anforderung erstellen wir eine Stundenabrechnung.
(3) Anreisen zum Erfüllungsort werden gesondert ausgewiesen und mit einem festen Kilometersatz berechnet, der Fahrzeit und Fahrzeugkosten abdeckt. Weitere Reisekosten wie Übernachtung, Parkgebühren, Bahn- oder Flugkosten trägt der Auftraggeber nach vorheriger Abstimmung.
(4) Sonstige durch den Auftrag veranlasste Kosten wie Material, Porto und Verpackung sind nicht in der Vergütung enthalten.
(5) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Bei mehrstufigen Projekten sind Teilrechnungen je abgeschlossenem Abschnitt zulässig.
(6) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere Verzugszinsen von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) und die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB.
(7) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 6 Termine und Leistungshindernisse
(1) Termine gelten als vereinbart, sobald sie in Textform bestätigt wurden.
(2) Können wir einen Termin aus Gründen nicht wahrnehmen, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere höhere Gewalt, Krankheit oder Verkehrsereignisse, entstehen dem Auftraggeber hieraus keine Schadensersatzansprüche. Wir informieren den Auftraggeber unverzüglich und stimmen einen Ersatztermin ab. Kommt kein Ersatztermin zustande, erstatten wir geleistete Anzahlungen.
§ 7 Nutzungsrechte
(1) Nutzungsrechte an unseren Arbeitsergebnissen gehen erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über. Bis dahin ist die Nutzung widerruflich gestattet.
(2) Unser vorbestehendes Wissen, unsere Methoden, Vorlagen, Werkzeuge und allgemeinen Bausteine bleiben bei uns. Soweit sie in ein Arbeitsergebnis einfließen, erhält der Auftraggeber daran ein einfaches Nutzungsrecht im Umfang, den er für das Arbeitsergebnis braucht.
(3) Den genauen Umfang der Rechte je Leistung regeln Teil B und Teil C sowie das Angebot.
§ 8 Mängel
(1) Ist eine Leistung mangelhaft, bessern wir nach unserer Wahl nach oder liefern neu. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach den gesetzlichen Regeln mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(2) Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme oder, wo keine Abnahme vorgesehen ist, ab Lieferung. Das gilt nicht bei Vorsatz, Arglist, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und in den Fällen des § 9 Abs. 1.
§ 9 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit wir eine Garantie übernommen haben.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Für den Verlust von Daten haften wir im Rahmen von Abs. 2 nur in Höhe des Aufwands, der bei regelmäßiger, dem Risiko angemessener Datensicherung für die Wiederherstellung angefallen wäre. Das gilt nicht, soweit die Datensicherung nach dem Vertrag unsere Aufgabe ist. Für Bilddaten gilt § 23.
(4) Diese Regeln gelten auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter und Beauftragten.
§ 10 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verarbeiten personenbezogene Daten jeweils als eigenständig Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO, soweit nicht im Einzelfall eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO vereinbart wird. Verarbeiten wir im Auftrag personenbezogene Daten, schließen wir diesen Vertrag vorab.
(2) Einzelheiten zur Verarbeitung durch uns ergeben sich aus unserer Datenschutzinformation zum Vertragsverhältnis.
(3) Beide Seiten behandeln alle nicht öffentlichen Informationen, die sie im Rahmen der Zusammenarbeit erhalten, vertraulich und nutzen sie nur für den Vertragszweck. Die Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus.
§ 11 Referenznennung
Wir dürfen den Auftraggeber mit Namen und Logo als Referenz nennen. Der Auftraggeber kann dem jederzeit in Textform widersprechen; wir entfernen die Nennung dann in angemessener Frist.
§ 12 Laufende Leistungen und Kündigung
(1) Für laufende Leistungen (zum Beispiel Betreuung, Betrieb oder Wartung) gelten Laufzeit und Kündigungsfrist aus dem Vertrag. Fehlt eine Regelung, können beide Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf der Textform.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort ist Löbau. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist Löbau, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen und nachträgliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Teil B: Beratung und Software
§ 14 Beratung und Workshops
(1) Beratung, Begleitung und Workshops erbringen wir als Dienstleistung. Wir schulden die fachgerechte Durchführung, einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg schulden wir dabei nicht. Ein Werkerfolg ist nur geschuldet, wenn das Angebot ein bestimmtes Ergebnis ausdrücklich als Werk vereinbart.
(2) Unterlagen und Ergebnisse aus Beratung und Workshops darf der Auftraggeber für seine eigenen betrieblichen Zwecke nutzen und intern weitergeben.
§ 15 Softwareentwicklung
(1) Entwickeln wir Software, Websites oder Automatisierungen mit einem vereinbarten Ergebnis, gilt Werkvertragsrecht. Grundlage ist die Leistungsbeschreibung im Angebot oder im Pflichtenheft.
(2) Nach Fertigstellung prüft der Auftraggeber die Leistung innerhalb von 14 Tagen und erklärt die Abnahme. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn wir eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt haben und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert. Nutzt der Auftraggeber die Leistung produktiv, gilt sie ebenfalls als abgenommen.
(3) Die Rechte am erstellten Code, insbesondere am Quellcode, bleiben bei uns. Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der gelieferten Software für seine eigenen betrieblichen Zwecke. Den Quellcode geben wir nur heraus, wenn das Angebot es ausdrücklich vorsieht.
(4) Eingesetzte Open-Source-Komponenten unterliegen ihren eigenen Lizenzen. Wir wählen sie so aus, dass ihre Lizenzen mit der vereinbarten Nutzung vereinbar sind.
(5) Geschäftsdaten des Auftraggebers gehören ihm. Wir stellen sie auf Anforderung in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit.
§ 16 Betrieb, Hosting und Wartung
(1) Betreiben oder warten wir Software für den Auftraggeber, regelt der Vertrag Umfang, Verfügbarkeit, Reaktionszeiten und Datensicherung. Wartungsfenster kündigen wir rechtzeitig vorher an.
(2) Für Störungen, die ihre Ursache in Systemen Dritter haben (zum Beispiel Zahlungsanbieter, Kalenderdienste, E-Mail-Provider oder Schnittstellen des Auftraggebers), sind wir nicht verantwortlich, soweit wir sie nicht zu vertreten haben.
(3) Endet der Vertrag, übergeben wir dem Auftraggeber seine Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format und löschen sie danach bei uns, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
§ 17 Einsatz Dritter
Wir dürfen einzelne Leistungen aus diesem Teil durch qualifizierte Dritte erbringen lassen. Unsere Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt davon unberührt. Ausgenommen sind Workshops und Schulungen, die ausdrücklich als persönlich vereinbart sind.
§ 18 Einsatz KI-gestützter Werkzeuge
Wir dürfen bei der Leistung KI-gestützte Werkzeuge einsetzen. Ergebnisse prüfen wir fachlich, bevor wir sie übergeben. Personenbezogene Daten und vertrauliche Geschäftsdaten des Auftraggebers geben wir dabei nur im Rahmen eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung oder mit seiner Zustimmung in solche Werkzeuge.
Teil C: Fotografie
§ 19 Leistungserbringung und Urheberrecht
(1) Bilddaten sind alle von uns hergestellten Bild- und Videoergebnisse, unabhängig von Format, Medium und Speicherform.
(2) Wir erbringen die Leistung persönlich. Den Einsatz von Assistenz oder Dritten teilen wir dem Auftraggeber vorab mit.
(3) Die Bilddaten sind urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG. Das Urheberrecht verbleibt bei uns.
(4) Wir sind in der Bildauffassung sowie der gestalterischen und technischen Umsetzung frei, soweit im Auftrag nichts anderes festgelegt ist. Reklamationen, die sich allein auf abweichenden Geschmack beziehen, sind ausgeschlossen.
(5) Der Auftraggeber erhält optimierte Bilddaten in hoher Auflösung im Format JPG, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Ausgabe unbearbeiteter Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Bildoptimierung umfasst, soweit nichts anderes vereinbart ist, keine aufwändige Retusche oder Pixelmanipulation (etwa Verschlankung oder starke Hautbearbeitung) und keine Bildmontagen.
(6) Die Vorauswahl der Bilddaten treffen wir, die finale Auswahl daraus der Auftraggeber, soweit im Angebot nichts anderes geregelt ist. Eine im Angebot genannte Bildmenge ist ein Erfahrungswert und keine zugesicherte Mindestmenge, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wird.
(7) Offensichtliche Mängel der gelieferten Dateien zeigt der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung in Textform an.
§ 20 Nutzungsrechte an Bilddaten
(1) Der Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte ergibt sich aus dem Angebot. Die dort genannte Rechtestufe ist maßgeblich.
(2) Ohne abweichende Regelung im Angebot erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Zwecke. Eine Übertragung oder Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte ist davon nicht umfasst. Die Weitergabe an Pressevertreter zur redaktionellen Verwendung ist unter Nennung des Urhebers zulässig, ebenso die Weitergabe an Dienstleister, die im Rahmen der eigenen Nutzung für den Auftraggeber tätig werden (etwa Agentur oder Druckerei).
(3) Sieht das Angebot kommerzielle Nutzungsrechte vor, umfasst dies die zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzung in sämtlichen Medien einschließlich der Übertragung an Dritte.
(4) Die Nutzung der Bilddaten für pornografische, extremistische oder sonst rechtswidrige Inhalte ist ausgeschlossen, ebenso ihre Nutzung als Trainingsdaten für KI-Systeme, sofern das Angebot sie nicht ausdrücklich erlaubt.
(5) Eine Bearbeitung der Bilddaten über Anpassungen von Ausschnitt, Größe und Format hinaus bedarf unserer vorherigen Zustimmung.
(6) Die Nutzungsrechte gehen mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung über. Bis dahin bleiben die Bilddaten einschließlich gelieferter Datenträger unser Eigentum.
(7) Wir können verlangen, als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung dieses Rechts berechtigt zum Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften.
(8) Bei einer Nutzung, die über die eingeräumten Rechte hinausgeht, schuldet der Auftraggeber eine zusätzliche Vergütung in Höhe des Doppelten des für die tatsächliche Nutzung angemessenen Honorars. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt unberührt.
(9) Bilddaten für unsere eigene Werbung, etwa im Portfolio oder in sozialen Netzwerken, nutzen wir nur, wenn der Auftraggeber dies im Angebot oder in Textform freigegeben hat. Wir achten dabei mit der üblichen Sorgfalt darauf, dass weder dem Auftraggeber noch den abgebildeten Personen durch die Veröffentlichung ein Nachteil entsteht.
§ 21 Mitwirkung bei Aufnahmen
(1) Der Auftraggeber stellt den Zugang zu den Aufnahmeorten sicher und benennt eine Ansprechperson je Termin.
(2) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die erforderlichen Einwilligungen abgebildeter Personen einzuholen und, soweit erforderlich, die betriebliche Mitbestimmung zu beteiligen.
(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass keine personenbezogenen Daten Dritter, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse in den Bilddaten sichtbar werden, und benennt hierfür eine prüfende Person. Wir können diese Prüfung fachlich nicht leisten.
(4) Der Auftraggeber weist uns vor Beginn auf geltende Zugangs-, Hygiene- und Sicherheitsvorschriften sowie auf Bereiche hin, die nicht betreten oder nicht aufgenommen werden dürfen.
§ 22 Witterung und Ersatz
(1) Ist ein Termin von äußeren Bedingungen abhängig, etwa Aufnahmen im Freien von geeigneter Witterung, stimmen die Parteien einen Ersatztermin ab. Der Mehraufwand für Anfahrt und Aufnahmezeit wird nach Aufwand berechnet und vorher abgestimmt.
(2) Fallen wir für einen Termin nach § 6 Abs. 2 aus, bemühen wir uns auf Wunsch um die Empfehlung eines Ersatzes. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Für Mehrkosten, die durch die Buchung eines Ersatzes entstehen, haften wir nicht.
§ 23 Haftung für Bilddaten
Für Verlust oder Beschädigung digitaler Bilddaten haften wir im Rahmen von § 9 Abs. 1 und 2, der Höhe nach begrenzt auf den vereinbarten Auftragswert.
§ 24 Aufbewahrung
(1) Wir bewahren die gelieferten Bilddaten sowie die zugehörigen Rohdaten zwölf Monate ab Abschluss des Auftrags auf, soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist. Innerhalb dieser Frist sind Nachlieferungen in anderen Formaten möglich.
(2) Die Aufbewahrung erfolgt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Ein Anspruch auf Wiederbeschaffung bei Verlust durch Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereichs besteht nicht.
(3) Nach Ablauf der Frist sind wir berechtigt, die Daten zu löschen. Die dauerhafte Sicherung der gelieferten Dateien liegt beim Auftraggeber.